Dem Vertrauen meiner Mandanten jeden Tag aufs Neue gerecht zu werden, ist das Ziel, die Aufgabe und die Herausforderung meiner Tätigkeit.
Jahrelange Berufspraxis bei der individuellen und persönlichen Betreuung meiner Mandanten wie auch der mir im Jahr 1999 verliehene Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht schaffen größtmögliche Erfolgschancen bei der Durchsetzung Ihrer Anliegen. Gerade in heutiger Zeit ist dazu die Konzentration auf ausgewählte Schwerpunkte ein entscheidendes Kriterium. Neben dem Arbeitsrecht gilt mein besonderes Augenmerk dabei den Bereichen Gesellschafts- und Handelsrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.